Sozialversicherungsfachangestellte/r
Tätigkeitsbeschreibung:
Sozialversicherungsfachangestellte der Fachrichtung allgemeine Krankenversicherung sind nicht nur kompetente und kundenorientierte Ansprechpartner im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung, sondern in allen Fragen der Sozialversicherung. Sie tragen wesentlich zum Erhalt oder zur Wiedererlangung der Gesundheit der Versicherten sowie zu deren finanziellen Absicherung im Krankheits- oder Pflegefall bei.
L e r n i n h a l t e :
- Arbeitgeber und Versicherte über die Versicherungspflicht, Versicherungsfreiheit und freiwillige Versicherung beraten und kundengerechte Lösungen anbieten, An- und Abmeldungen von Versicherten und Arbeitgebern bearbeiten, Meldetatbestände feststellen und Arbeitgeber beim Erfüllen ihrer Meldepflicht unterstützen, Krankenkassenzuständigkeit feststellen, Kunden über die Vorteile der jeweiligen Krankenkasse informieren neue Kunden gewinnen.
- Arbeitgeber in Fragen der Beitragsberechnung und -abrechnung beraten, Versicherte über Regelungen der Beitragsgestaltung beraten, Beiträge buchen, Beitragseinzug überwachen, Beitragsdifferenzen mit Arbeitgebern abstimmen, Beitragserstattungen abwickeln.
- Kunden über mögliche Leistungen bei Krankheit, Pflege, Familienplanung, Schwangerschaft, Mutterschaft oder Tod beraten, Kunden über gesundheitsbewusstes Verhalten informieren und entsprechende Angebote zur Verfügung stellen, Leistungsansprüche prüfen und klären, Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Fahrtkosten und Haushaltshilfe berechnen und dem Kunden zeitnah überweisen, Kostenzuschüsse bei Zahnersatz und kieferorthopädischen Behandlungen ermitteln, Prüfen von Rechnungen über Heilbehandlungen.
- Aufgaben in den Bereichen Finanzwesen, allgemeine Verwaltung und Personalwesen erledigen.
Weitere Informationen:
- Die Ausbildungsdauer beträgt 3 Jahre und kann bei guten Leistungen evtl. auf 2 1/2 Jahre verkürzt werden.
- Die praktische Ausbildung erfolgt im Ausbildungsbetrieb.
- Die theoretische Ausbildung erfolgt im Berufskolleg als Blockunterricht (jeweils 6 Wochen) und im Bildungszentrum des Ausbildungsbetriebes.
